Pressebericht 00/06/19 über Vigholin


Westfälische Rundschau, 19.06.2000

40 Jahre Städtepartnerschaft in Liévin frölich gefeiert

"Freundschaft hält, weil sich niemand verbiegen muss"

Liévin / Hohenlimburg. Bürgermeister Jean-Pierre Kucheida freut sich schon jetzt auf die "Goldene Hochzeit" im Jahre 2010: Dann besteht die Städtepartnerschaft zwischen Hohenlimburg und Liévin ein halbes Jahrhundert. Über das Wochenende aber wurde in der französischen Stadt ganz groß das 40-jährige Bestehen dieser gut funktionierenden Freundschaft mit den Gästen aus dem Sauerland gefeiert.

Das Jubiläumsprogramm nahm seinen fröhlichen Auftakt am Samstag mit sportlichen Vergleichen, bei denen Gäste und Gastgeber gemeinsam ihre Bahnen schwommen oder im Parc de Rollencourt zum Laufen zusammenkamen. Ein erster Höhepunkt war das Défilé durch die Liéviner Innenstadt, angeführt von den französischen Musikern der "Harmonie" und einer Polizeieskorte.

Beim offiziellen Empfang betonte Hohenlimburgs Bezirksvorsteher Hermann Hulvershorn in einer beeindruckenden Rede die großen Verdienste des ersten Bundeskanzlers der jungen Republik, Konrad Adenauer, dessen großes Lebenswerk die Aussöhnung Frankreichs mit Deutschland nach den beiden großen Kriegen gewesen sei. Er bedauerte hingegen sehr, dass es kein Hagener Bürgermeister geschafft habe, bei den Jubiläumsfeierlichkeiten in Liévin zugegen zu sein.

Hohenlimburg - Liévin: eine der ältesten deutsch-französischen Städtepartnerschaften habe, so Hulvershorn, trotz der räumlichen Entfernung und der vielen Jahre wohl deswegen bis heute so gut gehalten, weil beide Partner in dieser Zeit ihre kulturellen, religiösen und sportlichen Aspekte vertreten konnten, ohne sich in irgedeiner Form "verbiegen" oder die eigene Mentalität ändern zu müssen.

Es seien zwar stets die gleichen Leute, der "harte Kern", die die Fahne der Städtepartnerschaft über die Jahrzehnte hinweg hochgehalten hätten, meinte Kucheida, aber diese Leute hätten es auch geschafft, andere mit ihrer Idee anzustecken und ein positives Gefühl nach außen zu bringen.


Die letzte Änderung erfolgte am 17.07.2000.